Allgemeine Geschäftsbedingungen Technikhandel Ebert Schönheide

Kundendaten:
Wir versichern Ihnen, das Ihre persönlichen Daten von uns vertraulich behandelt , nicht an Dritte weitergegeben und in keinem Fall auf unserem Server gespeichert werden.

I. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma Technikhandel Ebert, Inhaber Jürgen Ebert, Schönheide und dem Kunden. Die Firma Technikhandel Ebert Schönheide erbringt ihre Lieferleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Bedingungen gelten als anerkannt, spätestens bei Auftragserteilung. Eigene Bedingungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, diese Bedingungen werden von der Firma Technikhandel Ebert Schönheide ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sämtliche Erklärungen zu oder im Zusammenhang mit dem Liefervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch bezüglich des Schriftformerfordernisses.

Die Mitarbeiter der Firma Technikhandel Ebert Schönheide sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Liefervertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.

Änderungen der Bedingungen bleiben vorbehalten, werden jedoch in einer angemessenen Frist bekannt gegeben. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderung in Kraft treten soll, so wird diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die Firma Technikhandel Schönheide berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

Irrtümer und Tippfehler sind vorbehalten.

II. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt zustande, wenn der schriftlich (per E-Mail,Telefax usw.) eingegangene Auftrag schriftlich bestätigt wird. Zur Vermeidung von Mißverständnissen werden die Bestellungen nach telefonischer Rückfrage an den Kunden bearbeitet. Bei Auftragserteilung durch einen Mitarbeiter der Firma, der nicht gesetzlicher Vertreter ist, verlangt die Firma Technikhandel Ebert Schönheide eine schriftliche Vollmacht des Vollmachtgebers.

III. Mindestbestellwert, Preise


Der Mindestbestellwert beträgt 10,00 EURO. Es gelten stets die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Hiervon ausgenommen sind sogenannte preisgebundene Produkte. Alle Preise werden inklusive der Mehrwertsteuer in EURO ausgewiesen.

IV. Versandkosten / Bearbeitungsgebühren


Die Lieferung von Ersatzteilen und Zubehör bis 200 Euro Warenwert erfolgt zuzüglich Versandkosten. Ersatzteile und Zubehör bis zu einem Warenwert von 1000 EURO erfolgen zuzüglich Versandkostenanteil. Maschinen, Ersatzteile und Zubehör mit einem Warenwert ab 1001,00 EURO werden versandkostenfrei versandt. Bei Auslandsbestellungen werden zusätzliche Frachtkosten berechnet. Die Versandkostenanteile werden auf Anfrage mitgeteilt.

V. Zahlungsbedingungen


Grundsätzlich gilt Vorkasse oder Nachnahme als vereinbart. Zahlung auf Rechnung wird zwischen der Firma Technikhandel Ebert Schönheide und dem Kunden einzelvertraglich vereinbart. Sofern Zahlung auf Rechnung erfolgt, ist die Ware zum auf der Rechnung genannten kalendermäßig bestimmten Fälligkeitsdatum fällig.
Danach gerät der Kunde in Verzug, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Die Firma Technikhandel Ebert Schönheide ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB i. V. m. § 288 (1) BGB und bei Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des Gesetzes sind,
8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 (2) BGB zu verlangen.

Abweichende Zahlungsbedingungen, insbesondere im Auslandsverkehr, sind gesondert einzelvertraglich zu vereinbaren.
Lastschrifteinzüge erfolgen über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE91ZZZ00001096953
Mandatsreferenz ist die jeweilige Kunden-Nummer.
Dieses Lastschriftmandat wird durch die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz gekennzeichnet,
die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.

VI. Lieferung


Die Lieferung der Ware erfolgt mit dem Lieferdienst, der der Firma Technikhandel Ebert Schönheide am günstigsten erscheint.

VII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Firma Technikhandel Ebert Schönheide
(siehe hierzu unseren Anhang)

VIII. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel binnen einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Ware schriftlich gegenüber der Firma Technikhandel Ebert Schönheide anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.

Bei sonstigen Mängeln, die binnen 2 Jahren ab Lieferung geltend gemacht werden, behält sich die Firma Technikhandel Ebert Schönheide das Recht vor, nach eigener Wahl nachzuerfüllen oder Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung oder die Ersatzlieferung fehl, so hat der Kunde das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für den Kauf bzw. die erweiterten Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller, die auf Verlangen bekannt gemacht werden.

IX. Widerruf und Rücksendung

Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Technikhandel Ebert, Angerstr.32, 08304 Schönheide, E-Mail-Adresse: info@technik-handel.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster -Widerrufsformular- verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Unfreie Lieferungen werden nicht angenommen!
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Umbauten, Spezialanfertigungen...), sowie Sonderbeschaffungen (Artikel, welche nicht auf unseren Internetseiten angeboten werden).


Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Technikhandel Ebert, Angerstr.32, 08304 Schönheide,
E-Mail-Adresse: info@technik-handel.com

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) - Bestellt am (*)/ erhalten am (*)
Name des/ der Verbraucher(s) - Anschrift des/ der Verbraucher(s) - Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) - Datum (*)


X. Schlußbestimmungen

Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Kauf- und Verbraucherrecht.

XI. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Aue als vereinbart, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann handelt.



Anhang - AGB -

für Eigentumsvorbehalte im Geschäftsverkehr mit unseren gewerblichen Kunden


(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

(2) Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.

(3) Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.

(4) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.

(5) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.

(6) Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck - oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

(7) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.